Informationen der BUNDESBANK zum Thema
Gläubiger-Identifikationsnummer
Um als Händler Giro / EC-karten im Geschätsterminal oder Bankomat annehmen zu können und damit am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, müssen Unternehmen u.a. eine Gläubiger-Identifikationsnummer besitzen. Die Ausgabe der Nummern übernimmt in Deutschland die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Anträge können nur elektronisch gestellt werden.
Links und Quellenangaben wegen wichtiger Juristischer Handelsgesetz Änderungen mit wirkung zum Frühjahr 2015, direkt/ verlinkung von/auf der/ die Original Seiten Link,s unterhalb ;
Direkt zum Formular https://extranet.bundesbank.de/scp/beantragungCI/lizenz.xhtml?dswid=-8996
Stand 2021