SEPA Lastschrift Gläubiger-ID

 

Informationen der BUNDESBANK zum Thema 

Gläubiger-Identifikationsnummer

Gläubiger-Identifikationsnummer

Um als Händler Giro / EC-karten im Geschätsterminal oder Bankomat annehmen zu können und damit am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, müssen Unternehmen u.a. eine Gläubiger-Identifikationsnummer besitzen. Die Ausgabe der Nummern übernimmt in Deutschland die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Anträge können nur elektronisch gestellt werden.

 

Allgemeine Hinweise zur Antragstellung

 

 

Links und Quellenangaben wegen wichtiger Juristischer Handelsgesetz Änderungen mit wirkung zum Frühjahr 2015, direkt/ verlinkung von/auf der/ die Original Seiten Link,s unterhalb ; 

 

www.bundesbank.de
Stand 24.01.2021
 
Detail Informationen;
https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/serviceangebot/sepa/glaeubiger-identifikationsnummer/in-10-schritten-zu-ihrer-glaeubiger-identifikationsnummer-602976
 

 

Direkt zum Formular https://extranet.bundesbank.de/scp/beantragungCI/lizenz.xhtml?dswid=-8996

 

 Stand 2021